Im Oktober 2024 ereignete sich in den Tiroler Alpen ein Drama um einen deutschen Bergsteiger. Ein 21-Jähriger hatte sich trotz Schneefalls zu einer Wanderung zum Gipfel der Hohen Munde aufgemacht, der in den Mieminger Bergen auf der Höhe von 2663 Metern liegt. Auf dem Weg stürzte er und geriet in eine Notlage. Er konnte mit seinem Handy noch Hilfe anfordern, der Kontakt riss aber wenig später ab, wie unter anderem die Bild berichtete. Als der Deutsche in der Folge als vermisst gemeldet wurde, begann eine großangelegte Suchaktion, die eine bittere Erkenntnis und hohe Kosten nach sich zog.
Bergrettung findet Leiche von deutschem Wanderer - und bleibt auf Kosten sitzen
Die Bergrettungen aus Telfs, Leutasch und Ehrwald waren mit zwei Hubschraubern ausgerückt, mit denen sie Tag und Nacht nach dem Vermissten suchten. Am dritten Tag der Suchaktion barg die Besatzung des Polizeihubschraubers „Libelle Tirol“ die Leiche des Wanderers, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Demnach erfror der junge Mann. Eine Tragödie, die auch für die Bergrettung ein unschönes Nachspiel hat.
Nach einem Bericht von www.rosenheim24.de stellte sich heraus, dass der verstorbene Wanderer, der aus Brandenburg stammte, nicht über eine Auslandskrankenversicherung verfügte. Auch eine Bergkostenversicherung hatte er nicht abgeschlossen. Daher seien die Kosten für die Rettungs- und Suchaktion „uneinbringbar“ gewesen, wie Michael Strigl, Leiter der Bergrettung Leutasch, der tz erklärte. Die Bergrettungen bleiben damit auf erheblichen Kosten sitzen. Strigl sprach von „rund 1000 Euro pro Einsatzstunde“. Wie viele Einsatzstunden in diesem Fall geleistet wurden, hat er zwar nicht verraten, doch bei einem mehrtägigen Einsatz dürften einige zusammengekommen sein.
Auch interessant: In Tirol herrscht immer wieder erhöhte Lawinengefahr. Bergsteigerinnen und Bergsteiger sowie Skifahrerinnen und Skifahrer sollten sich über diese informieren, bevor sie aufbrechen.
Bergrettung in Österreich - wie ist die rechtliche Lage?
Das Bundessozialgericht hat ein Präzedenzurteil gefällt, wonach gesetzliche Krankenkassen keine Rückholungskosten aus dem Ausland übernehmen müssen. Auch dann nicht, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt. Eine private Versicherung hätte die Kosten, die für die Bergrettung entstanden sind, hingegen übernommen.
Es gibt aber auch noch andere Mitgliedschaften, durch die derartige finanzielle Belastungen für die Retter verhindert werden können. Wer sich absichern möchte, kann laut www.rosenheim24.de eine Fördermitgliedschaft bei der Tiroler Bergrettung, der Bayerischen Bergwacht oder dem Deutschen Alpenverein beantragen. Dadurch könne ein Großteil der Bergungskosten abgedeckt werden.
Strigl rät allen Touristinnen und Touristen, die sich zu einer Wanderung in die Alpen begeben möchten, zuvor die eigene Versicherung zu überprüfen. Selbst bei leichteren Wanderungen könne es durch fehlenden Versicherungsschutz schnell teuer werden. Bei Bergtouren kommt es also nicht nur auf die richtige Ausrüstung und das Wetter an.
Übrigens: Tirol wird derzeit von Pfandtourismus heimgesucht. Einige Deutsche geben ihr Pfand in Österreich ab.
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