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Pflegestufe 3: Welcher Pflegegrad ist das heute und wie viel Geld bekommt man 2025?

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Pflegestufe 3: Welcher Pflegegrad ist das heute und wie viel Geld bekommt man 2025?

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    Menschen mit Pflegestufe 3 galten als schwerst pflegebedürftig.
    Menschen mit Pflegestufe 3 galten als schwerst pflegebedürftig. Foto: RAM, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer vor 2017 pflegebedürftig wurde, konnte nach dem Pflegeantrag und einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Pflegestufe von 1 bis 3 bekommen. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge haben sie bis Ende 2016 den Pflege- und Hilfsbedarf von Pflegebedürftigen beschrieben. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und der Pflegereform 2017 hat sich das geändert.

    Inzwischen gibt es die fünf Pflegegrade, die mit bestimmten Leistungen der Pflegekasse zusammenhängen. Trotzdem herrscht zum Teil noch Verwirrung bei den beiden Begriffen. Was sich mit dem PSG II geändert hat, welchem Pflegegrad die frühere Pflegestufe 3 heute entspricht und wie viel Geld pflegebedürftige Menschen 2025 bekommen, lesen Sie hier.

    Pflegestufe 3: Welche Voraussetzungen musste man erfüllen?

    Für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen war laut pflege.de damals vor allem der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege relevant. Zudem wurden hauptsächlich körperliche Erkrankungen berücksichtigt. Pflegestufe 3 drückte eine „Schwerstpflegebedürftigkeit“ aus. Diese lag dem Pflegeversicherungsgesetz bis 31. Dezember 2016 vor, „wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt“. Zudem mussten Menschen mit Pflegestufe 3 mehrfach in der Woche Unterstützung im Haushalt benötigen. Insgesamt musste der tägliche Aufwand für die Pflege und andere Hilfen durchschnittlich bei mindestens fünf Stunden liegen.

    Psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen galten laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erst mit dem PSG II und der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als pflegebedürftig, da sie in der Regel körperlich nicht oder nicht stark eingeschränkt sind. Betroffene konnten bis Ende 2016 laut pflege.de die Pflegestufe 0 erhalten und damit zumindest bestimmte Leistungen der Pflegekasse beanspruchen.

    Seit 2017 haben Pflegebedürftige dem BMG zufolge gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt sind.

    Früher Pflegestufe 3: Welcher Pflegegrad ist das heute?

    Die Voraussetzungen für die Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad unterscheiden sich deutlich von denen für eine der Pflegestufen. Zum 1. Januar 2017 wurde laut dem BMG neben einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nämlich auch ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Deshalb können die früheren Pflegestufen nicht ganz genau umgerechnet werden. Laut pflege.de lässt sich aber grob sagen, dass Pflegestufe 3 durch die Pflegegrade 4 und 5 abgelöst wurde.

    Übrigens: Pflegestufe 1 kann heute laut pflege.de ungefähr in die Pflegegrade 2 und 3 umgerechnet werden. Pflegestufe 2 entspricht wahrscheinlich den Pflegegraden 3 und 4. Ein Äquivalent für Pflegegrad 1 war früher vermutlich Pflegestufe 0.

    Pflegegrad 4 und 5 statt Pflegestufe 3: Wie viel Geld gibt es 2025?

    Im Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Je nach Art der Pflege haben Menschen mit Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 jetzt laut dem BMG Anspruch auf diese Leistungen:

    Pflegeleistung Auszahlung Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    Pflegegeld monatlich 800 Euro990 Euro
    Pflegesachleistungen monatlich 1859 Euro2299 Euro
    Tages- und Nachtpflege monatlich 1685 Euro2085 Euro
    Kurzzeitpflege jährlich 1854 Euro1854 Euro
    Verhinderungspflege jährlich 1685 Euro1685 Euro
    Vollstationäre Pflege monatlich 1855 Euro2096 Euro
    Entlastungsbetrag monatlich 131 Euro131 Euro
    Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro42 Euro
    Hausnotruf monatlich 25,50 Euro25,50 Euro
    Wohnraumanpassung je Gesamtmaßnahme 4180 Euro4180 Euro
    Wohngruppenzuschlag monatlich 224 Euro224 Euro
    Anschubfinanzierung einmalig 2613 Euro2613 Euro

    Übrigens: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 fällt unterschiedlich hoch aus.

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