Ein Sturz oder eine schwere Krankheit können einen schnell mal zum Pflegefall machen - besonders im hohen Alter. Was macht man aber als volljähriges Kind, wenn das den eigenen Eltern passiert? Viele sind mit einer solchen Situation erst mal überfordert. Hier sind darum die sechs wichtigsten Schritte, die es als Erstes zu tun gibt, falls ein Elternteil pflegebedürftig wird.
1. Den Pflegegrad bei der gesetzlichen Pflegeversicherung feststellen lassen
Zunächst sollte geklärt werden, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung der betroffenen Person zustehen. Um das abzuklären, ruft man bei der Krankenkasse an. Sie verwaltet nämlich laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Pflegekasse. Falls vorher kein Pflegegrad vorlag, muss dieser beantragt werden. Das geht bei den meisten Krankenkassen per Online-Formular.
Im nächsten Schritt stellt der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit fest, wie der Verband der Ersatzkassen erklärt. Hierzu führt der Medizinische Dienst eine Begutachtung durch und gibt anschließend eine Empfehlung zur Zuordnung zu einem Pflegegrad. In der Regel kommt der Gutachter dafür in die Wohnung der pflegebedürftigen Person. Auf Grundlage der Empfehlung entscheidet die Pflegekasse anschließend, welchem Pflegegrad sie der Person zuordnet. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse.
2. Hausarzt wegen medizinischer Versorgung kontaktieren
Auch die medizinische Versorgung ist laut dpa entscheidend. Der behandelnde Hausarzt kennt die Krankengeschichte des Patienten und kann wertvolle Hinweise zur weiteren Betreuung geben. Überdies können auch Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte kostenlos Informationen und Unterstützung bieten, etwa bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten.
3. Einen Pflegedienst finden
Soll die Pflege überwiegend im eigenen Zuhause erfolgen, ist ein passender Pflegedienst erforderlich. Die Suche kann sich allerdings schwierig gestalten, da viele Pflegedienste bereits ausgelastet sind. Hier ist Geduld gefragt. Außerdem sollte man auf Qualität achten. Das Bundesfamilienministerium empfiehlt, bei den Pflegekassen eine Preisvergleichsliste der ortsansässigen Pflegedienste anzufordern und die Kosten der einzelnen Leistungsbereiche zu vergleichen. Auch bei Beratungsstellen der Kommunen oder der Wohlfahrtspflege kann man sich beraten lassen, um den richtigen Pflegedienst zu finden.
4. Mit dem Betroffenen reden
Die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Elternteils kann für alle Beteiligten belastend sein. Offene Gespräche sind daher wichtig, um Sorgen, Wünsche und mögliche Lösungen zu besprechen. Idealerweise wurde bereits im Vorfeld geklärt, ob eine Pflege zu Hause oder eine Unterbringung in einem Heim gewünscht ist. Falls nicht, sollte gemeinsam nach der besten Lösung gesucht werden.
In manchen Fällen kommt es vor, dass der Pflegebedürftige längere Zeit braucht, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Die Caritas empfiehlt, jemanden von einer Sozialstation zum ersten Kennenlernen einzuladen und sich anzuhören, wie dort gearbeitet wird. Soll die Pflege vollstationär erfolgen, ist es hilfreich, sich Pflegeheime anzusehen und Vor- und Nachteile mit dem Betroffenen zu besprechen.
5. Die Kostenfrage klären
Pflege ist oft teuer und nicht immer reicht die Rente oder die Pflegeversicherung aus, um alle Kosten zu decken. Deshalb sollte frühzeitig besprochen werden, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Falls kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Das geht einfach online bei den zuständigen Behörden. Zudem sollte geklärt werden, wer sich wann um den Pflegebedürftigen kümmern kann, um die Belastung auf mehrere Schultern zu verteilen.
6. Bezahlte Pflegezeit beim Arbeitgeber beantragen
Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine akute Pflegesituation im Angehörigenkreis zu organisieren. Diese Zeit wird auch bezahlte Pflegezeit genannt. Der Arbeitgeber ist zwar für diese Zeit nicht verpflichtet, ein Entgelt zu zahlen. Dafür kann das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Weil laut Angaben der Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse, die Pflegeversicherung das Pflegeunterstützungsgeld auszahlt, muss es bei der Krankenversicherung beantragt werden.
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