Wenn Kinder ihre Eltern im Alter pflegen oder sich ein Partner um den anderen kümmert, ist das in der Pflege in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Die Pflegearbeit wird größtenteils von Verwandten, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen geleistet. Laut der Pflegestatistik 2023 des Statistischen Bundesamtes werden von den knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen 85,9 Prozent in häuslicher Umgebung durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt. In 54,5 Prozent der Fälle findet die Pflege sogar allein durch Angehörige statt.
Damit Pflegebedürftige selbst entscheiden können, wo und von wem sie gepflegt werden, gibt es laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Pflegegeld. Die Leistung wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen und wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Genau wie fast alle Leistungen der Pflegeversicherung wurde auch das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Mit der Auszahlung im Januar sowie der im Februar haben Berechtigte bereits den höheren Betrag bekommen. Doch wann ist das Pflegegeld im März 2025 auf dem Konto?
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause durch Angehörige versorgt werden, haben laut dem BMG Anspruch auf Pflegegeld. Personen mit Pflegegrad 1 bekommen die Leistung nicht. Laut dem BMG sind sie nur in geringem Maße in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt, sodass davon ausgegangen wird, dass sie sich noch selbst versorgen können.
Anspruch auf die Leistung der Pflegeversicherung besteht allerdings auch dann, wenn Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden und dafür Pflegesachleistungen beziehen. In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ausgezahlt. Bei der Auszahlung kann es dann aber zu Abweichungen kommen, erklärt der Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Übrigens: Was Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld machen, ist ihnen selbst überlassen. Häufig wird es jedoch als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Pflegegeld 2025: Wie hoch ist es seit der Erhöhung im Januar?
Die Höhe des Pflegegeldes ist laut dem BMG gestaffelt und orientiert sich an der Höhe der Pflegegrade. So viel Geld bekommen Pflegebedürftige seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Übrigens: Wird Pflegegeld neu beantragt, kann es bei der Berechnung der Leistung sowie der Auszahlung im ersten Monat zu Abweichungen kommen. Die erste Auszahlung findet dann frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.
Pflegegeld im März 2025: Wann ist die Auszahlung?
Das Pflegegeld wird jeden Monat nach bestimmten Regeln ausgezahlt. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge steht es Berechtigten für gewöhnlich am ersten Werktag des Monats für diesen Monat auf ihrem Konto zur Verfügung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert sind. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erklärt, dass „die Zahlung des Pflegegeldes am ersten Werktag des Kalendermonats“ erfolgt.
Als Werktag gelten dabei alle Tage von Montag bis Samstag. Nicht unter den Begriff fallen also Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.
Das Pflegegeld für März 2025 wird demnach Anfang März überwiesen. Da der Erste des Monats in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, dürfen berechtigte Pflegebedürftige davon ausgehen, dass das Pflegegeld für März spätestens am Samstag, 1. März 2025, ausgezahlt wird.
Wichtig: Der genaue Auszahltag kann von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt zum Beispiel an, dass sie das Pflegegeld bereits am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat auszahlt. Die Barmer Versicherung hingegen nennt keine festen Termine, sondern erklärt, dass das Pflegegeld monatlich im Voraus überwiesen wird.
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