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Pflegestufe 2: Welcher Pflegegrad ist das heute und wie viel Geld bekommt man 2025?

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Pflegestufe 2: Welcher Pflegegrad ist das heute und wie viel Geld bekommt man 2025?

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    Wer pflegebedürftig ist, konnte früher eine Pflegestufe von 1 bis 3 bekommen. Heute gibt es fünf Pflegegrade.
    Wer pflegebedürftig ist, konnte früher eine Pflegestufe von 1 bis 3 bekommen. Heute gibt es fünf Pflegegrade. Foto: Robert Kneschke, stock.adobe.com (Symbolbild)

    In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Sie haben einen Pflegegrad von 1 bis 5 und können bestimmte Leistungen von der Pflegekasse bekommen. Das war aber nicht immer so. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, werden zwar schon lange von der Pflegeversicherung unterstützt, aber vor 2017 gab es keine Pflegegrade, sondern Pflegestufen.

    Was sich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und der damaligen Pflegereform im Jahr 2017 geändert hat, welchem Pflegegrad die frühere Pflegestufe 2 heute entspricht und wie viel Geld pflegebedürftige Menschen 2025 bekommen, lesen Sie hier.

    Pflegestufe 2: Welche Voraussetzungen musste man erfüllen?

    Die Pflegestufen von 1 bis 3 haben laut dem Pflegeportal pflege.de bis Ende 2016 den Pflege- und Hilfsbedarf von pflegebedürftigen Menschen beschrieben. Für die Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD) war damals allerdings insbesondere der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege ausschlaggebend. Zudem wurden hauptsächlich körperliche Erkrankungen berücksichtigt. Das hat sich mit dem PSG II geändert. Seit 1. Januar 2017 sind Pflegebedürftige mit körperlichen, geistigen sowie psychischen Beeinträchtigungen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gleichberechtigt.

    Psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen galten laut pflege.de zuvor – also vor der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade – nicht als pflegebedürftig. Der Grund: Sie sind in der Regel körperlich nicht oder nicht stark eingeschränkt. Für Betroffene gab es die sogenannte Pflegestufe 0, mit der zumindest bestimmte Leistungen der Pflegekasse beansprucht werden konnten.

    Pflegestufe 2 drückte laut pflege.de eine „Schwerpflegebedürftigkeit“ aus. Diese lag dem Pflegeversicherungsgesetz bis 31. Dezember 2016 vor, „wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich“ war. Zudem mussten Menschen mit Pflegestufe 2 mehrfach pro Woche Unterstützung im Haushalt benötigen. Insgesamt musste der Aufwand für die Pflege und andere Hilfen durchschnittlich bei mindestens zwei Stunden pro Tag liegen.

    Früher Pflegestufe 2: Welcher Pflegegrad ist das heute?

    Die Voraussetzungen für die Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad unterscheiden sich deutlich von denen für eine der Pflegestufen. Laut dem BMG wurden mit der Pflegereform 2017 nämlich ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie neue Begutachtungsverfahren eingeführt. Daher können die früheren Pflegestufen nicht ganz genau umgerechnet werden. Laut pflege.de lässt sich aber grob sagen, dass Pflegestufe 2 durch die Pflegegrade 3 und 4 abgelöst wurde.

    Übrigens: Pflegestufe 1 kann heute laut pflege.de ungefähr in die Pflegegrade 2 und 3 umgerechnet werden. Pflegestufe 3 entspricht wahrscheinlich den Pflegegraden 4 und 5. Ein Äquivalent für Pflegegrad 1 war früher vermutlich Pflegestufe 0.

    Pflegegrad 3 und 4 statt Pflegestufe 2: Wie viel Geld gibt es 2025?

    Im Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Je nach Art der Pflege haben Menschen mit Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 jetzt laut dem BMG Anspruch auf diese Leistungen:

    Pflegeleistung Auszahlung Pflegegrad 3Pflegegrad 4
    Pflegegeld monatlich 599 Euro800 Euro
    Pflegesachleistungen monatlich 1497 Euro1859 Euro
    Tages- und Nachtpflege monatlich 1357 Euro1685 Euro
    Kurzzeitpflege jährlich 1854 Euro1854 Euro
    Verhinderungspflege jährlich 1685 Euro1685 Euro
    Vollstationäre Pflege monatlich 1319 Euro1855 Euro
    Entlastungsbetrag monatlich 131 Euro131 Euro
    Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro42 Euro
    Hausnotruf monatlich 25,50 Euro25,50 Euro
    Wohnraumanpassung je Gesamtmaßnahme 4180 Euro4180 Euro
    Wohngruppenzuschlag monatlich 224 Euro224 Euro
    Anschubfinanzierung einmalig 2613 Euro2613 Euro

    Übrigens: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 fällt unterschiedlich hoch aus.

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