In der Corona-Krise ist das Allgäu besonders beliebt bei Urlaubsgästen und Ausflüglern, manche sprechen sogar von Overtourism. An diesem Wochenende dürfte es einmal besonders hoch hergehen auf den Allgäuer Straßen. Die Wetter-Aussichten sind traumhaft und locken Wanderer und Badegäste in die Natur.
Damit der Ausflug nicht mit einem bösen Erwachen in Form von Strafzettel oder Bußgeld endet, haben wir die Polizei um eine Einschätzung gebeten:
- An welchen Hotspots im Allgäu gibt es immer wieder Probleme?
- Wie lassen sie sich umgehen?
- Um welche Verstöße geht es?
Die Antworten fallen teils erstaunlich aus. Die Zahl der jeweiligen Beanstandungen in der Übersicht beziehen sich auf den Zeitraum 1. Juni bis 31. Juli 2020. Die Zahlen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Problem-Hotspots Oberstdorf:
- Rubihorn/Reichenbach
- Fellhornbahn
- Gaisalpsee (Wildcamper)
Empfehlungen der Polizeiinspektion Oberstdorf:
Kaum Alternativen im Dienstgebiet, da alle Parkflächen belegt. Bereits vor Fischen parken und mit dem Zug, Taxi oder Bus anreisen.
An Tagesausflügler ergeht der Hinweis, dass eine Reise nach Oberstdorf gegebenfalls außerhalb der Ferienzeiten reizvoller ist, da weniger Andrang herrscht.
Beanstandungen:
Regelmäßige Anzeigen wegen Wildcampens am Gaisalpsee (zuletzt drei Verstöße am 29. Juli).
Von 1. Juni bis 31. Juli gab es 685 Beanstandungen im "ruhenden Verkehr" nach der Sraßenverkehrsordnung (Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes und gebührenpflichtiges Parken), hauptsächlich an der Kreisstraße OA 4 (Parken im Haltverbot), Gaisalpsee (gesperrte Straße), Sesselweg/Klammstraße (Parken im Haltverbot), Scheuenalpe (gesperrte Straße).

Problem-Hotspots Immenstadt:
- Grünten (Rettenberg/Kranzegg)
- Großer Alpsee (Immenstadt)
- Gunzesrieder Tal (Blaichach)
Empfehlungen der Polizeiinspektion Immenstadt:
Kaum Alternativen vorhanden, Parken nur an weiter entfernten Parkplätzen möglich, in begrenztem Rahmen Anreise mit Taxi öder ÖPNV möglich.
Beanstandungen:
Rettenberg/Kranzegg: Seit 6. Mai 2020 insgesamt 135 Anzeigen wegen Parkens im Landschaftsschutzgebiet
Alpsee: 28 gleichgelagerte Anzeigen im gleichen Zeitraum
Blaichach/Gunzesried: 49 Anzeigen
Dazu noch eine kleine Anzahl an Verwarnungen nach der StVO
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Problem-Hotspots Oberstaufen:
- Hochgratbahn (Oberstaufen/Steibis)
- Buchenegger Wasserfälle
Empfehlungen der Polizeistation Oberstaufen:
Hochgratbahn: Wegen der großen Entfernung nur bedingt zu empfehlen sind die Parkplätze in Steibis an der Imbergbahn und in Weißach am Festzeltplatz
Buchenegg: Besucher werden gebeten, am Hündleparkplatz zu parken, die Resonanz bei Besuchern ist aufgrund der Entfernung eher verhalten.
Beanstandungen:
Hochgratbahn: Anzeigen wegen Parkens im Landschaftsschutzgebiet vom 1. März bis 5.Mai 122, ab 6. Mai 9 Fälle.
Buchenegg: Intensive Überwachung durch die kommunale Verkehrsüberwachung des Marktes Oberstaufen; keine polizeilichen Zahlen.

Problem-Hotspots Sonthofen, Burgberg, Bad Hindelang:
- Hinterstein/Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
- Hinang, Zufahrt zum Berghotel Sonnenklause
- Erlebniswelt Erzgruben (Burgberg)
Empfehlungen der Polizeiinspektion Sonthofen:
Anreise mittels ÖPNV zumindest auf den letzten Kilometern, große öffentliche Parkflächen nutzen. Zustiegsmöglichkeiten finden sich beispielsweise in Hindelang oder Sonthofen. Die Erlebniswelt Erzgruben kann mit dem eigens hierfür eingerichteten „Bähnle“ erreicht werden.
Beanstandungen:
94 Beanstandungen nach der Straßenverkehrsordnung, hauptsächlich im Bereich Hinang.

Problem-Hotspots Lindau:
- Das gesamte Bayerische Bodenseeufer, das als Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist. In der Regel gilt dies von der ersten parallel verlaufenen Straße bis zum See.
- Freibad Aquamarin (Wasserburg)
- Lindenhofbad/Lindenhofpark
Empfehlungen der Polizeiinspektion:
Kaum Alternativen vorhanden, entsprechende Parkmöglichkeiten fehlen. Lediglich am Strandbad Aquamarin gibt es in der Höhenstraße einen ausgewiesenen weiteren Parkplatz mit kurzem Fußweg zum Bad. Es empfiehlt sich daher dringend, nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Rad anzureisen.
Beanstandungen:
73 Verstöße nach dem Naturschutzgesetz, davon 70 wegen Falschparkens im Landschaftsschutzgebiet.
Hinzu kommen 76 Beanstandungen wegen Falschparkens, hauptsächlich im Bereich der Zeppelinstraße und der Schachener Straße.

Problem-Hotspots südliches Ostallgäu (Füssen, Schwangau, Halblech, Rieden Pfronten):
- Landschaftsschutzgebiet: Hergatsrieder See (Gemeinde Halblech)
Parkverstöße von parkenden Pkw untertags außerhalb gekennzeichneter Flächen und viele nächtliche Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet - ·Oberer Parkplatz am Alatsee (Füssen)
Nächtliche Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet - ·Forggensee, Gemeinde Rieden, Ortsteile Osterreinen und Dietringen
Nächtliche Wildcamper und parkende Pkw untertags außerhalb gekennzeichneter Flächen im Landschaftsschutzgebiet - Illasbergsee (Gemeinde Halblech)
Nächtliche Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet - Forggensee, Gemeinde Schwangau im Bereich Deutenhauser Weg
Nächtliche Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet
Parkverstöße:
- Hopfensee
Parken im absoluten Halteverbot entlang der St2008 vor und hinter dem Ort Hopfen am See am Straßenrand und im Bereich Haagweg am Straßenrand. - Alatsee
Parken im absoluten Halteverbot entlang der Saloberstraße am Straßenrand - Weißensee
Parkende Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen im Bereich der Pfrontener Straße. - Schwangau, Ortsteil Hohenschwangau
Parkende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Vorfahrtsstraße im Bereich Colomanstraße und Parkstraße, obwohl noch teilweise kostenpflichtige Parkplätze auf den großen Parkplätzen in Hohenschwangau frei waren. - Halblech im Bereich Illasbergsee
Parken im absoluten Halteverbot entlang der Kreisstraße - Rieden am Forggensee, Ortsteil Dietringen An Wochentagen Parken im absoluten Halteverbot an der Zufahrtsstraße in Richtung Dietringen. An Wochenenden nicht, da dort mit Securitydienst abgesperrt wird, wenn die legalen Parkflächen ausgeschöpft sind.
- Rieden am Forggensee, Ortsteil Osterreinen
Parken im absoluten Halteverbot entlang Riedener Straße, der Bachtalstraße und der Zufahrt in Richtung Parkplatz „Dürracker“
Empfehlungen der Polizeiinspektion Füssen und der Polizeistation Pfronten:
Vor Ort oft kaum Alternativen vorhanden. Soweit möglich, Anreise per ÖPNV. Insbesondere an Touristen, die mit eigenen Fahrrädern anreisen (Feststellung vieler Fahrzeuge mit Fahrradträgern) ergeht die Bitte, beispielsweise auf dem Festplatz in Füssen zu parken und die Tour mit dem Fahrrad von dort aus zu starten. Der Festplatz war zu keiner Zeit ausgelastet und von hier aus gibt es auch eine gute Anbindung an den ÖPNV.
Beanstandungen:
Insgesamt 320 Beanstandungen wegen Verstößen gegen das Naturschutzgesetz, diese umfassen das Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Füssen und der Polizeistation Pfronten. Eine Aufgliederung nach Parkverstößen sowie Anzeigen gegen Wildcamper ist nicht möglich; der überwiegende Teil der Verstöße stellt allerdings das Falschparken in Landschaftsschutzgebieten dar.
Hinzu kommen weitere 317 Beanstandungen nach der Straßenverkehrsordnung, hauptsächlich
in Schwangau am Parkplatz Tegelberg (verbotswidriges Parken)
in Schwangau im Deutenhauser Weg (gesperrte Straße)
in Hopfen am See, St2008 - Ortsausgang Richtung Hopferau (verbotswidriges Parken)
Generelle Anmerkungen zu den Beanstandungen:
Die Zahlen umfassen, soweit nicht anders angegeben, den Zeitraum zwischen 01.06.2020 und dem 31.07.2020. Insbesondere die Zahlen des letzten Wochenendes sind darin noch nicht enthalten
Die Verstöße wurden grob anhand festgestellter „Hotspots“ erhoben. Das bedeutet einerseits, dass darin Verstöße enthalten sein können, die nicht dem touristischen Ausflugsverkehr zuzuordnen sind und andererseits, dass Verstöße an anderen Stellen, die nicht so hoch frequentiert sind, in dieser Aufstellung nicht enthalten sind.
Die Recherche der Verstöße erstreckte sich auf fünf häufige Delikte, beispielsweise das Parken im absoluten oder eingeschränkten Haltverbot für mehr als eine Stunde. Nicht erfasst sind daher Verstöße, die auch dem Ausflugsverkehr zuzuordnen wären, aber nach anderen Sanktionsbestimmungen erfasst wurden (wie zum Beispiel das Parken gegenüber von Einfahrten, das Parken auf Gehwegen oder im 5-Meter-Bereich einer Einmündung).
Die Zahlen stellen nur das Ergebnis der polizeilichen Verkehrsüberwachung dar. Zahlen der kommunalen Verkehrsüberwachung (siehe auch Oberstaufen) sind nicht enthalten.
Die Ahndung der Verstöße nach dem Naturschutzgesetz obliegt nicht der Polizei, sondern dem jeweils zuständigen Landratsamt. Eine Höhe der Bußgelder lässt sich daher nicht pauschal sagen.
Zusammenfassung: Aufgrund oben genannter Ungenauigkeiten in der Recherche und Erfassung stellen die genannten Zahlen lediglich einen groben Anhalt dar und können keinesfalls ein abschließendes Bild der individuellen Situationen vor Ort liefern.