Was ändert sich im Oktober 2022 in Deutschland? Um es gleich vorab zu sagen: sehr viel. Der Mindestlohn in Deutschland steigt, es gibt neue Corona-Regeln - und wer mit Gas heizt, erlebt ein finanzielles Wechselbad. Hier der Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Gesetze im Oktober.
Neu im Oktober: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Am 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn in Deutschland zum zweiten Mal in diesem Jahr erhöht. Er steigt von 10,45 Euro brutto pro Arbeitsstunde auf dann 12 Euro brutto pro Stunde. Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren nach einer neuen Studie rechnerisch 6,64 Millionen Menschen in Deutschland, viele von ihnen in Mini- und Teilzeitjobs. Die Lohnsteigerungen freuen zwar die Betroffenen, könnten aber auch wieder Auswirkungen auf die Preise haben und manche Produkte und Dienstleistungen teurer machen.
Gleichzeitig mit dem Mindestlohn wird im Oktober die Verdienstobergrenze für Mini- und Midijobs angehoben: In Minijobs beträgt sie zukünftig statt bisher 450 Euro 520 Euro, was einer Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche entspricht. Für Midijobs wird die Grenze von 1300 Euro auf 1600 Euro angehoben.
Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober
Ab 1. Oktober gilt in Deutschland ein neues Infektionsschutzgesetz, das weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorschreibt. Jedes Bundesland kann zudem weitere Corona-Regeln wie Maskenpflichten in Innenräumen wie Gaststätten, Kinos oder Theatern verhängen.
Trotz steigender Zahlen im Freistaat sieht die Staatsregierung noch keinen Anlass zum Handeln: Verschärfungen der Corona-Regeln in Bayern sind nicht geplant. Aber auch keine Lockerungen. Die bisher bestehenden Maßnahmen - darunter die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen - blieben in Bayern bestehen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Das bedeutet konkret:
- Nahverkehr: Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. So bleibt es in Bayern bei der aktuellen Maskenpflicht im ÖPNV – in Bussen und Bahnen reicht auch weiterhin eine einfache medizinische Maske.
- Fernverkehr: Eine FFP2-Maskenpflicht gilt zudem im öffentlichen Fernverkehr, also in Zügen oder Fernbussen.
- Flugzeuge: Ab dem 1. Oktober endet allerdings die Maskenpflicht in Flugzeugen. Die Bundesregierung soll sie bei steigenden Fallzahlen per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber wieder einführen können.
- Praxen, Pflegeheime und Kliniken: Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in Arztpraxen und „Praxen aller Heilberufe“, sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste.
Mehr zu den alten und neuen Corona-Regeln in Bayern und Deutschland lesen Sie hier.
Mehrwertsteuer auf Gas sinkt ab 1. Oktober - Gasumlage gekippt
Wer aktuell mit Gas heizt, lebt derzeit in ungewissen Zeiten. Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken. Darüber will der Bundestag am Freitag abstimmen. Die ursprünglich für Oktober geplante Gasumlage wurde dagegen kurzfristig gekippt. Die Bundesregierung plante eigentlich eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen. Einige von ihnen sind wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten.
Benzin wird ab Oktober in Österreich teurer
Durch eine neue Klima-Steuer in Österreich wird das Tanken in Österreich ab Oktober teurer. Am Samstag wird die sogenannte CO2-Bepreisung wirksam, die sich mit 30 Euro pro Tonne des klimaschädlichen Gases zu Buche schlägt. Danach wird sie ähnlich wie in Deutschland jährlich angehoben. An der Zapfsäule sind dadurch vorerst Aufschläge von 8,6 Cent je Liter Benzin und 9,9 Cent je Liter Diesel zu erwarten, wie aus Berechnungen des Wirtschaftsinstituts Wifo hervorgeht. Laut der jüngsten EU-Preisübersicht kostete Benzin in Österreich zuletzt durchschnittlich etwa 1,679 Euro und Diesel etwa 1,917 Euro pro Liter.
Gasheizungs-Check ab 1. Oktober für Wohnungseigentümer Pflicht
Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. Wieviel so ein Heizungs-Check kostet, ist vom Einzelfall abhängig.
Frist für die Grundsteuererklärung endet im Oktober
Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.
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