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Pflegegeld in der Verhinderungspflege: Wie viel bekommt man?

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Pflegegeld in der Verhinderungspflege: Wie viel bekommt man?

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    Wenn Angehörige die nötige Pflege mal nicht übernehmen können, hilft die Verhinderungspflege.
    Wenn Angehörige die nötige Pflege mal nicht übernehmen können, hilft die Verhinderungspflege. Foto: marcus_hofmann, stock.adobe.com

    Die Pflege in Deutschland lastet in großen Teilen auf den Schultern von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen. Laut dem Statistischen Bundesamt und der Pflegestatistik 2023 werden von den knapp 5,7 Millionen Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 immerhin 85,9 Prozent zu Hause von Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt. 54,5 Prozent werden sogar alleine von Verwandten, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt.

    Da ist es kaum verwunderlich, wenn private Pflegepersonen mal eine Pause brauchen. Kann die Pflege zwischenzeitlich aufgrund eines Urlaubs, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen mal nicht geleistet werden, hilft laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verhinderungspflege. Die Ersatzpflegeleistung kann pro Jahr für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen und dabei auch stunden-, tage- oder wochenweise genutzt werden. Während dieser Zeit wird das bisher bezogene Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Was bedeutet das aber genau?

    Verhinderungspflege: Wer kann die Leistung nutzen?

    Wenn die eigentliche Pflegeperson für eine bestimmte Zeit ausfällt, können pflegebedürftige Menschen laut dem BMG ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege nutzen. Dabei kann die Ersatzpflegeleistung aktuell allerdings erst in Anspruch genommen werden, nachdem die oder der Pflegebedürftige für mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt wurde.

    Die Ersatzpflege kann laut dem BMG durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Pflegepersonen, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Je nachdem, wer die Pflege übernimmt, ergeben sich allerdings Unterschiede in der Höhe der Verhinderungspflege.

    Verhinderungspflege: Wie hoch ist die Leistung der Pflegekasse?

    Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht – auch die Verhinderungspflege. Pro Jahr beläuft sich die Ersatzpflegeleistung nun auf bis zu 1685 Euro. Reichen diese Mittel nicht aus, können laut dem BMG ergänzend pro Jahr bis zu 843 Euro des noch nicht in Anspruch genommenen Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege genutzt werden.

    Anders sieht es allerdings aus, wenn nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben, die Ersatzpflege übernehmen. Dann dürfen die Aufwendungen für die Verhinderungspflege laut dem BMG für sechs Wochen grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen. Werden in diesem Fall notwendige Ausgaben wie etwa Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall nachgewiesen, kann dieser Betrag auf bis zu 2528 Euro aufgestockt werden.

    Übrigens: Für die Finanzierung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege können die Budgets beider Leistungen miteinander kombiniert werden – ganz unkompliziert ist die Übertragung allerdings nicht. Das soll sich mit der Einführung des Entlastungsbudgets ändern. Ab 1. Juli 2025 werden dann beide Leistungen aus einem gemeinsamen Topf finanziert. Auch die Voraussetzungen und Ansprüche werden dann angeglichen. Für die Verhinderungspflege bedeutet das einen Anspruchszeitraum von acht Wochen pro Jahr und den Wegfall der Voraussetzung, zuvor sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden zu sein.

    Pflegegeld in der Verhinderungspflege: Wie viel bekommen Pflegebedürftige?

    Wenn Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben, zu Hause durch Angehörige gepflegt werden, haben sie laut dem BMG nicht nur Anspruch auf Verhinderungspflege, sondern auch auf Pflegegeld. Genau wie die Verhinderungspflege wurde die Leistung im Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Anders als die Ersatzpflegeleistung ist das Pflegegeld in seiner Höhe allerdings nach den Pflegegraden gestaffelt. So viel Geld bekommen Pflegebedürftige aktuell:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

    Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegegeld und Pflegesachleistung über die Kombinationsleistung miteinander verbunden werden. Dabei werden die Leistungen allerdings nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern nur prozentual je nach Ausschöpfung der Pflegesachleistung. Also: Nimmt eine pflegebedürftige Person für den ambulanten Pflegedienst 40 Prozent der ihr zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz reduziert. Das anteilige Pflegegeld beträgt dann 60 Prozent des vollen Satzes.

    So hoch ist das anteilige Pflegegeld bei der Kombinationspflege in Zehn-Prozent-Schritten, je nach Pflegegrad:

    Pflegegeld-AnteilPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    10 Prozent34,70 Euro59,90 Euro80 Euro99 Euro
    20 Prozent69,40 Euro119,80 Euro160 Euro198 Euro
    30 Prozent104,10 Euro197,70 Euro240 Euro297 Euro
    40 Prozent138,80 Euro239,60 Euro320 Euro396 Euro
    50 Prozent173,50 Euro299,50 Euro400 Euro495 Euro
    60 Prozent208,20 Euro359,40 Euro480 Euro594 Euro
    70 Prozent242,90 Euro418,30 Euro560 Euro693 Euro
    80 Prozent277,60 Euro479,20 Euro640 Euro792 Euro
    90 Prozent312,30 Euro539,10 Euro720 Euro891 Euro
    100 Prozent347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro

    Was bedeutet das nun für das Pflegegeld in der Verhinderungspflege? Laut dem BMG wird die Leistung während der Ersatzpflege zur Hälfte weitergezahlt. Pflegebedürftige, die zuvor allein durch Angehörige gepflegt wurden und das Pflegegeld in voller Höhe bekommen haben, bekommen dann also je nach Pflegegrad für sechs Wochen so viel Geld:

    • Pflegegrad 2: 260,25 Euro (43,38 Euro pro Woche) – gerechnet wird so: (347 Euro x1,5) / 2
    • Pflegegrad 3: 449,25 Euro (74,88 Euro pro Woche) – gerechnet wird so: (599 Euro x 1,5) / 2
    • Pflegegrad 4: 600 Euro (100 Euro pro Woche) – gerechnet wird so: (800 Euro x 1,5) / 2
    • Pflegegrad 5: 742,50 Euro (123,75 Euro pro Woche) – gerechnet wird so: (990 Euro x 1,5) / 2

    Haben Pflegebedürftige zuvor die Kombinationspflege genutzt, wird das ihnen zustehende anteilige Pflegegeld während der Verhinderungspflege halbiert. So hoch ist die Hälfte des anteiligen Pflegegelds in Zehn-Prozent-Schritten für sechs Wochen, je nach Pflegegrad:

    Pflegegeld-AnteilPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    10 Prozent26,03 Euro44,93 Euro60 Euro74,25 Euro
    20 Prozent52,05 Euro89,85 Euro120 Euro148,50 Euro
    30 Prozent78,08 Euro134,78 Euro180 Euro222,75 Euro
    40 Prozent104,10 Euro179,70 Euro240 Euro297 Euro
    50 Prozent130,13 Euro224,63 Euro300 Euro371,25 Euro
    60 Prozent156,15 Euro269,55 Euro360 Euro445,50 Euro
    70 Prozent182,18 Euro314,48 Euro420 Euro519,75 Euro
    80 Prozent208,20 Euro359,40 Euro480 Euro594 Euro
    90 Prozent234,23 Euro404,33 Euro540 Euro668,25 Euro
    100 Prozent260,25 Euro449,25 Euro600 Euro742,50 Euro

    Laut der Verbraucherzentrale gibt es bei der Pflegegeld-während-der-Verhinderungspflege-Regel eine Ausnahme: Wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist, besteht demnach weiterhin Anspruch auf das volle (anteilige) Pflegegeld und nicht nur auf die Hälfte. Das gilt außerdem auch für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege.

    Übrigens: Auch während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Anspruch auf die Leistung besteht allerdings länger – nämlich für acht statt nur für sechs Wochen.

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